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Einkommensteuer im Ausland zahlen?

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Themenbeitrag
Beata

B



Neuling (30 P.)
Ich habe eine Frage. Wenn ich im EU-Ausland meinen 1. Wohnsitz habe, aber in Deutschland weiterhin arbeite, wo muss ich dann meine Einkommensteuer berappen? Weil die Lohnsteuer wird ja eigentlich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Muss ich dann nicht auch meine Einkommensteuererklärung in Deutschland machen? Zumal ich dort eben auch arbeite. Oder aber ist es wichtiger, in welchem Land man seinen Wohnsitz hat und die meiste Zeit sich aufhält? Danke für die Antwort!
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Grundsätzlich, aber wie immer nie ohne Ausnahmen, gilt, dass man dort steuerpflichtig ist, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen 1. Wohnsitz hat. Als gewönlicher Aufenthalt gilt das Land, an dem man länger als 6 Monate verbringt bzw. mehr als ca. 180 Tage im Jahr. In dem Land muss dann auch die komplette Steuer abgeführt werden, inkl. Einkommensteuer.

In dem von Dir geschilderten Fall würde ich also annehmen, dass Du in dem jeweiligen EU-Land steuerpflichtig bist, wo du aktuell deinen Wohnsitz angemeldet hast. Da macht es auch keinen Unterschied, wenn du in Deutschland arbeitest. Hier ist lediglich interessant, dass der Arbeitgeber in Deutschland erstmal Lohnsteuer etc. vom Bruttolohn abziehen wird. Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens kannst du das dann aber natürlich in deiner Einkommensteuererklärung im Ausland mit angeben.
Friemen

Friemen


Experte (200 P.)
Das ist ja ziemlich kompliziert. Besser wäre es doch, wenn man dort seine Steuern komplett abführen könnte, wo man arbeitet. Beziehungsweise es sollte innerhalb der EU ein gewisses Wahlrecht geben. Jetzt muss sich Beata evtl. erst mit der Sprache und den Steuergesetzen ihres Aufenthaltlandes auseinandersetzen. Meistens kein wirkliches Vergnügen. Daher wäre ich dafür, dass man als EU-Bürger dort seine Einkommensteuer bezahlt bzw. abführt, wo man Staatsbürger ist oder eben besagtes Wahlrecht hat. Glaube kaum, dass das zu Missbrauch führen würde.
Chuares

C



Experte (110 P.)
@ Friemen,

meine Rede. Generell sollte man mehr Wahlrechte bei den Steuern einführen. Ob man zahlen will oder nicht.
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Es macht schon Sinn, dass man nicht für alles Wahlrechte hat. Das macht es nur komplizierter und undurchschaubarer. Da ist weder dem Steuerzahler noch dem Finanzamt bzw. Staat mit geholfen.
Pimpf

P


Arbeitnehmer
Experte (130 P.)
Ich würde es zumindest bei verheirateten EU-Bürgern begrüßen, wenn diese sich aussuchen können, in welchem Land sie ihre Steuern gemeinsam abführen wollen. Innerhalb der Europäischen Union sollte das mittlerweile möglich sein und ein entsprechendes Gesetz für verabschiedet werden - es sei denn, es gibt schon ein solches? Wäre auf jeden Fall zu begrüßen, damit Ehepartner aus zwei EU-Ländern damit nicht ständig Probleme haben.


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